Rättskällor med officiella primärkällor

Utskrivet ·

Zum Inhalt springen
Zur Antwort springen

Zurück zu den Entscheidungen

Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil

C-88/23Parfümerie Akzente GmbH v KTF Organisation AB

Entschieden
2024-09-19
ECLI
ECLI:EU:C:2024:765
CELEX
62023CJ0088
Rechtskraft
Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar

Schlagwörter des Gerichts

Vorlage zur Vorabentscheidung – Elektronischer Geschäftsverkehr – Dienste der Informationsgesellschaft – Richtlinie 2000/31/EG – Koordinierter Bereich – Art. 2 Buchst. h – Onlinewerbung und Onlineverkauf kosmetischer Mittel – Ausschluss der Kennzeichnungspflichten, die auf von einem Anbieter von Diensten der Informationsgesellschaft beworbene und verkaufte Waren Anwendung finden, vom koordinierten Bereich – Richtlinie 75/324/EWG – Art. 8 Abs. 2 – Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 – Art. 19 Abs. 5 – Befugnis des Bestimmungsmitgliedstaats, die Verwendung einer Sprache seiner Wahl vorzuschreiben.

Legt aus

    Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.

    Die Zeile gibt wieder, was die Quelle schreibt. Sie ist keine Zusammenfassung, keine Schlussfolgerung zu einem Einzelfall und keine Rechtsberatung.

    Überprüfbare Vertrauenssignale

    • Sechs feste Blöcke, eine Quelle je Zeile
    • Kein Satz von einem Sprachmodell geschrieben
    • Version und Lesedatum an jeder Antwort
    • Keine Kundendaten, keine Dokumente, keine Beratung
    • Modellkarte und Prüfung nach der KI-Verordnung veröffentlicht

    ModellkartePrüfung