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Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil

C-88/23Parfümerie Akzente GmbH v KTF Organisation AB

Entschieden
2024-09-19
ECLI
ECLI:EU:C:2024:765
CELEX
62023CJ0088
Rechtskraft
Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar

Schlagwörter des Gerichts

Vorlage zur Vorabentscheidung – Elektronischer Geschäftsverkehr – Dienste der Informationsgesellschaft – Richtlinie 2000/31/EG – Koordinierter Bereich – Art. 2 Buchst. h – Onlinewerbung und Onlineverkauf kosmetischer Mittel – Ausschluss der Kennzeichnungspflichten, die auf von einem Anbieter von Diensten der Informationsgesellschaft beworbene und verkaufte Waren Anwendung finden, vom koordinierten Bereich – Richtlinie 75/324/EWG – Art. 8 Abs. 2 – Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 – Art. 19 Abs. 5 – Befugnis des Bestimmungsmitgliedstaats, die Verwendung einer Sprache seiner Wahl vorzuschreiben.

Legt aus

Artikel in der Entscheidung

Die Vorschriften nennt das Gericht in seiner eigenen Schlagwortzeile. Der Artikeltext hier, die Entscheidung an der Quelle.

Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.

Die Zeile gibt wieder, was die Quelle schreibt. Sie ist keine Zusammenfassung, keine Schlussfolgerung zu einem Einzelfall und keine Rechtsberatung.

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  • Sechs feste Blöcke, eine Quelle je Zeile
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