Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil
C-879/19FORMAT Urządzenia i Montaże Przemysłowe v Zakład Ubezpieczeń Społecznych I Oddział w Warszawie
- Entschieden
- 2021-05-20
- ECLI
- ECLI:EU:C:2021:409
- CELEX
- 62019CJ0879
- Rechtskraft
- Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar
Schlagwörter des Gerichts
Vorlage zur Vorabentscheidung – Soziale Sicherheit – Bestimmung der anzuwendenden Rechtsvorschriften – Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 – Art. 13 Abs. 2 Buchst. a – Art. 14 Abs. 2 – Person, die gewöhnlich im Gebiet von zwei oder mehr Mitgliedstaaten abhängig beschäftigt ist – Einziger Arbeitsvertrag – Im Wohnsitzstaat des Arbeitnehmers niedergelassener Arbeitgeber – Ausschließlich in anderen Mitgliedstaaten ausgeübte abhängige Beschäftigung – In aufeinanderfolgenden Zeiträumen in verschiedenen Mitgliedstaaten ausgeführte Arbeit – Voraussetzungen.
Legt aus
Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.
Die Zeile gibt wieder, was die Quelle schreibt. Sie ist keine Zusammenfassung, keine Schlussfolgerung zu einem Einzelfall und keine Rechtsberatung.
Überprüfbare Vertrauenssignale
- Sechs feste Blöcke, eine Quelle je Zeile
- Kein Satz von einem Sprachmodell geschrieben
- Version und Lesedatum an jeder Antwort
- Keine Kundendaten, keine Dokumente, keine Beratung
- Modellkarte und Prüfung nach der KI-Verordnung veröffentlicht