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Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil

C-879/19FORMAT Urządzenia i Montaże Przemysłowe v Zakład Ubezpieczeń Społecznych I Oddział w Warszawie

Entschieden
2021-05-20
ECLI
ECLI:EU:C:2021:409
CELEX
62019CJ0879
Rechtskraft
Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar

Schlagwörter des Gerichts

Vorlage zur Vorabentscheidung – Soziale Sicherheit – Bestimmung der anzuwendenden Rechtsvorschriften – Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 – Art. 13 Abs. 2 Buchst. a – Art. 14 Abs. 2 – Person, die gewöhnlich im Gebiet von zwei oder mehr Mitgliedstaaten abhängig beschäftigt ist – Einziger Arbeitsvertrag – Im Wohnsitzstaat des Arbeitnehmers niedergelassener Arbeitgeber – Ausschließlich in anderen Mitgliedstaaten ausgeübte abhängige Beschäftigung – In aufeinanderfolgenden Zeiträumen in verschiedenen Mitgliedstaaten ausgeführte Arbeit – Voraussetzungen.

Legt aus

    Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.

    Die Zeile gibt wieder, was die Quelle schreibt. Sie ist keine Zusammenfassung, keine Schlussfolgerung zu einem Einzelfall und keine Rechtsberatung.

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