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Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil

C-87/23Biedrība 'Latvijas Informācijas un komunikācijas tehnoloģijas asociācija' v Valsts ieņēmumu dienests

Entschieden
2024-07-04
ECLI
ECLI:EU:C:2024:570
CELEX
62023CJ0087
Rechtskraft
Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar

Schlagwörter des Gerichts

Vorlage zur Vorabentscheidung – Steuerwesen – Mehrwertsteuer – Richtlinie 2006/112/EG – Art. 2 Abs. 1 Buchst. c – Gegen Entgelt erbrachte Dienstleistung – Art. 9 Abs. 1 – Begriffe ‚Steuerpflichtiger‘ und ‚wirtschaftliche Tätigkeit‘ – Gemeinnütziger Verein, der aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) finanzierte Projekte durchführt – Erbringung von Dienstleistungen der Aus- und Fortbildung unter Einschaltung von Unterauftragnehmern – Einbeziehung des Subventionsbetrags in die Steuerbemessungsgrundlage – Art. 73.

Legt aus

    Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.

    Die Zeile gibt wieder, was die Quelle schreibt. Sie ist keine Zusammenfassung, keine Schlussfolgerung zu einem Einzelfall und keine Rechtsberatung.

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