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Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil

C-86/24CS STEEL a.s. v Generální ředitelství cel

Entschieden
2025-10-02
ECLI
ECLI:EU:C:2025:745
CELEX
62024CJ0086
Rechtskraft
Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar

Schlagwörter des Gerichts

Vorlage zur Vorabentscheidung – Zollunion – Verordnung (EU) Nr. 952/2013 – Bestimmung des Warenursprungs – Delegierte Verordnung (EU) 2015/2446 – Unterposition 7304 41 des Harmonisierten Systems zur Bezeichnung und Codierung der Waren – Rohre und Hohlprofile, nahtlos, aus Eisen (ausgenommen Gusseisen) oder Stahl – Gültigkeit der Ursprungsregel für Stahlrohre – Warmgefertigte Rohre, die später kaltgewalzt wurden.

Legt aus

    Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.

    Die Zeile gibt wieder, was die Quelle schreibt. Sie ist keine Zusammenfassung, keine Schlussfolgerung zu einem Einzelfall und keine Rechtsberatung.

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    • Sechs feste Blöcke, eine Quelle je Zeile
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    • Modellkarte und Prüfung nach der KI-Verordnung veröffentlicht

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