Gerichtshof der Europäischen Union · Beschluss
C-853/19IM v Sting Reality s.r.o
- Entschieden
- 2020-07-02
- ECLI
- ECLI:EU:C:2020:522
- CELEX
- 62019CO0853
- Rechtskraft
- Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar
Schlagwörter des Gerichts
Vorlage zur Vorabentscheidung – Art. 53 Abs. 2 und Art. 99 der Verfahrensordnung des Gerichtshofs – Verbraucherschutz – Richtlinie 2005/29/EG – Unlautere Geschäftspraktiken von Unternehmen gegenüber Verbrauchern – Art. 8 und 9 – Aggressive Geschäftspraktiken – Richtlinie 93/13/EWG – Missbräuchliche Klauseln in Verbraucherverträgen – Klausel, die im Einzelnen ausgehandelt wird – Befugnisse des nationalen Gerichts.
Legt aus
Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.
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