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Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil

C-852/19Criminal proceedings against Ivan Gavanozov

Entschieden
2021-11-11
ECLI
ECLI:EU:C:2021:902
CELEX
62019CJ0852
Rechtskraft
Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar

Schlagwörter des Gerichts

Vorlage zur Vorabentscheidung – Justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen – Richtlinie 2014/41/EU – Europäische Ermittlungsanordnung in Strafsachen – Art. 14 – Rechtsbehelfe – Charta der Grundrechte der Europäischen Union – Art. 47 – Fehlen von Rechtsbehelfen im Anordnungsmitgliedstaat – Anordnung von Durchsuchungen, Beschlagnahmen und einer Zeugenvernehmung per Videokonferenz.

Legt aus

    Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.

    Die Zeile gibt wieder, was die Quelle schreibt. Sie ist keine Zusammenfassung, keine Schlussfolgerung zu einem Einzelfall und keine Rechtsberatung.

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