Rättskällor med officiella primärkällor

Utskrivet ·

Zum Inhalt springen
Zur Antwort springen

Zurück zu den Entscheidungen

Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil

C-85/24Verein für Konsumenteninformation v BAWAG P.S.K. Bank für Arbeit und Wirtschaft und Österreichische Postsparkasse AG

Entschieden
2025-02-27
ECLI
ECLI:EU:C:2025:112
CELEX
62024CJ0085
Rechtskraft
Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar

Schlagwörter des Gerichts

Vorlage zur Vorabentscheidung – Verbraucherschutz – Wohnimmobilienkreditverträge für Verbraucher – Richtlinie 2014/17/EU – Art. 13 Abs. 1 Buchst. g – Allgemeine Informationen über Wohnkreditprodukte – Pflicht zur Bereitstellung eines ‚repräsentativen Beispiels‘ – Richtlinie 2005/29/EG – Art. 7 – Bankinstitut, das verschiedene Arten von Krediten anbietet – Informationsblatt, das lediglich Beispiele für Kreditverträge mit variablem Zinssatz enthält.

Legt aus

    Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.

    Die Zeile gibt wieder, was die Quelle schreibt. Sie ist keine Zusammenfassung, keine Schlussfolgerung zu einem Einzelfall und keine Rechtsberatung.

    Überprüfbare Vertrauenssignale

    • Sechs feste Blöcke, eine Quelle je Zeile
    • Kein Satz von einem Sprachmodell geschrieben
    • Version und Lesedatum an jeder Antwort
    • Keine Kundendaten, keine Dokumente, keine Beratung
    • Modellkarte und Prüfung nach der KI-Verordnung veröffentlicht

    ModellkartePrüfung