Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil
C-85/23Landkreis Jerichower Land v A
- Entschieden
- 2024-02-22
- ECLI
- ECLI:EU:C:2024:161
- CELEX
- 62023CJ0085
- Rechtskraft
- Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar
Schlagwörter des Gerichts
Vorlage zur Vorabentscheidung – Gesundheit – Hygienevorschriften für nicht für den menschlichen Verzehr bestimmte tierische Nebenprodukte – Verordnung (EG) Nr. 1069/2009 – Zulassung – Art. 24 Abs. 1 Buchst. i – Begriff der ,Lagerung tierischer Nebenprodukte‘ – Unterbrechung eines Transportvorgangs von bis zu acht Stunden.
Legt aus
Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.
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