Gerichtshof der Europäischen Union · Beschluss
C-85/21WY v Steiermärkische Landesregierung
- Entschieden
- 2022-03-15
- ECLI
- ECLI:EU:C:2022:192
- CELEX
- 62021CO0085
- Rechtskraft
- Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar
Schlagwörter des Gerichts
Vorlage zur Vorabentscheidung – Art. 53 Abs. 2 der Verfahrensordnung des Gerichtshofs – Unionsbürgerschaft – Art. 20 und 21 AEUV – Anwendungsbereich – Automatischer Verlust der Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaats vor dem Beitritt dieses Staats zur Union – Offensichtliche Unzuständigkeit des Gerichtshofs.
Legt aus
Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.
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