Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil
C-830/21Syngenta Agro GmbH v Agro Trade Handelsgesellschaft mbH
- Entschieden
- 2023-12-07
- ECLI
- ECLI:EU:C:2023:959
- CELEX
- 62021CJ0830
- Rechtskraft
- Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar
Schlagwörter des Gerichts
Vorlage zur Vorabentscheidung – Rechtsangleichung – Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 – Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln – Art. 52 – Parallelhandel – Verordnung (EU) Nr. 547/2011 – Kennzeichnungsanforderungen für Pflanzenschutzmittel – Anhang I Nr. 1 Buchst. b und f – Name und Anschrift des Inhabers der Zulassung – Chargennummer.
Legt aus
Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.
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