Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil
C-83/17KP v LO
- Entschieden
- 2018-06-07
- ECLI
- ECLI:EU:C:2018:408
- CELEX
- 62017CJ0083
- Rechtskraft
- Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar
Schlagwörter des Gerichts
Vorlage zur Vorabentscheidung – Justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen – Haager Protokoll von 2007 – Auf Unterhaltspflichten anwendbares Recht – Art. 4 Abs. 2 – Wechsel des gewöhnlichen Aufenthalts der berechtigten Person – Möglichkeit der rückwirkenden Anwendung des Rechts des Staates, in dem die berechtigte Person ihren neuen gewöhnlichen Aufenthalt hat, das auch das am Ort des angerufenen Gerichts geltende Recht ist – Bedeutung der Wendung „kann die berechtigte Person … von der verpflichteten Person keinen Unterhalt erhalten“ – Fall, in dem die berechtigte Person eine gesetzliche Voraussetzung nicht erfüllt.
Legt aus
Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.
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