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Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil

C-83/17KP v LO

Entschieden
2018-06-07
ECLI
ECLI:EU:C:2018:408
CELEX
62017CJ0083
Rechtskraft
Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar

Schlagwörter des Gerichts

Vorlage zur Vorabentscheidung – Justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen – Haager Protokoll von 2007 – Auf Unterhaltspflichten anwendbares Recht – Art. 4 Abs. 2 – Wechsel des gewöhnlichen Aufenthalts der berechtigten Person – Möglichkeit der rückwirkenden Anwendung des Rechts des Staates, in dem die berechtigte Person ihren neuen gewöhnlichen Aufenthalt hat, das auch das am Ort des angerufenen Gerichts geltende Recht ist – Bedeutung der Wendung „kann die berechtigte Person … von der verpflichteten Person keinen Unterhalt erhalten“ – Fall, in dem die berechtigte Person eine gesetzliche Voraussetzung nicht erfüllt.

Legt aus

    Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.

    Die Zeile gibt wieder, was die Quelle schreibt. Sie ist keine Zusammenfassung, keine Schlussfolgerung zu einem Einzelfall und keine Rechtsberatung.

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