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Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil

C-83/14"CHEZ Razpredelenie Bulgaria" AD v Komisia za zashtita ot diskriminatsia

Entschieden
2015-07-16
ECLI
ECLI:EU:C:2015:480
CELEX
62014CJ0083
Rechtskraft
Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar

Schlagwörter des Gerichts

Richtlinie 2000/43/EG – Grundsatz der Gleichbehandlung ohne Unterschied der Rasse oder der ethnischen Herkunft – Stadtviertel, in denen überwiegend Personen mit Roma-Herkunft wohnen – Anbringung von Stromzählern in einer Höhe von sechs bis sieben Metern an den Betonmasten des Freileitungsnetzes – Begriff der ‚unmittelbaren Diskriminierung‘ und der ‚mittelbaren Diskriminierung‘ – Beweislast – Etwaige Rechtfertigung – Verhinderung von Manipulationen an den Stromzählern und von illegalen Stromentnahmen – Verhältnismäßigkeit – Allgemeiner Charakter der Maßnahme – Beleidigende und stigmatisierende Wirkung der Maßnahme – Richtlinien 2006/32/EG und 2009/72/EG – Unmöglichkeit für den Endverbraucher, seinen Stromverbrauch zu kontrollieren.

Legt aus

    Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.

    Die Zeile gibt wieder, was die Quelle schreibt. Sie ist keine Zusammenfassung, keine Schlussfolgerung zu einem Einzelfall und keine Rechtsberatung.

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