Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil
C-83/14"CHEZ Razpredelenie Bulgaria" AD v Komisia za zashtita ot diskriminatsia
- Entschieden
- 2015-07-16
- ECLI
- ECLI:EU:C:2015:480
- CELEX
- 62014CJ0083
- Rechtskraft
- Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar
Schlagwörter des Gerichts
Richtlinie 2000/43/EG – Grundsatz der Gleichbehandlung ohne Unterschied der Rasse oder der ethnischen Herkunft – Stadtviertel, in denen überwiegend Personen mit Roma-Herkunft wohnen – Anbringung von Stromzählern in einer Höhe von sechs bis sieben Metern an den Betonmasten des Freileitungsnetzes – Begriff der ‚unmittelbaren Diskriminierung‘ und der ‚mittelbaren Diskriminierung‘ – Beweislast – Etwaige Rechtfertigung – Verhinderung von Manipulationen an den Stromzählern und von illegalen Stromentnahmen – Verhältnismäßigkeit – Allgemeiner Charakter der Maßnahme – Beleidigende und stigmatisierende Wirkung der Maßnahme – Richtlinien 2006/32/EG und 2009/72/EG – Unmöglichkeit für den Endverbraucher, seinen Stromverbrauch zu kontrollieren.
Legt aus
Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.
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