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Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil

C-83/09 PEuropean Commission v Kronoply GmbH & Co. KG and Kronotex GmbH & Co. KG

Entschieden
2011-05-24
ECLI
ECLI:EU:C:2011:341
CELEX
62009CJ0083
Rechtskraft
Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar

Schlagwörter des Gerichts

Rechtsmittel - Staatliche Beihilfen - Art. 88 Abs. 2 und 3 EG - Verordnung (EG) Nr. 659/1999 - Entscheidung, keine Einwände zu erheben - Nichtigkeitsklage - Zulässigkeitsvoraussetzungen - Zulässige Nichtigkeitsgründe - Begriff des ‚Beteiligten‘ - Wettbewerbsverhältnis - Beeinträchtigung - Beschaffungsmarkt.

Legt aus

    Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.

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