Gerichtshof der Europäischen Union · Beschluss
C-827/18MC v ND
- Entschieden
- 2019-05-15
- ECLI
- ECLI:EU:C:2019:416
- CELEX
- 62018CO0827
- Rechtskraft
- Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar
Schlagwörter des Gerichts
Vorlage zur Vorabentscheidung – Art. 53 Abs. 2 und Art. 99 der Verfahrensordnung des Gerichtshofs – Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts – Justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen – Gerichtliche Zuständigkeit, Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen – Lugano‑II-Übereinkommen – Art. 22 Nr. 1 – Streitigkeiten über dingliche Rechte an unbeweglichen Sachen sowie Miete oder Pacht von unbeweglichen Sachen – Auskehrung vor dem Eigentumsübergang gezogener Nutzungen einer vermieteten oder verpachteten Sache.
Legt aus
Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.
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