Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil
C-825/19Beeren-, Wild-, Feinfrucht GmbH v Hauptzollamt Erfurt
- Entschieden
- 2021-10-21
- ECLI
- ECLI:EU:C:2021:869
- CELEX
- 62019CJ0825
- Rechtskraft
- Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar
Schlagwörter des Gerichts
Vorlage zur Vorabentscheidung – Zollunion – Endverwendung – Rückwirkende Bewilligung – Verordnung (EU) Nr. 952/2013 – Zollkodex der Union – Art. 211 Abs. 2 – Zeitlicher Anwendungsbereich – Voraussetzungen – Verordnung (EWG) Nr. 2454/93 – Art. 294 Abs. 2 – Tragweite.
Legt aus
Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.
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