Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil
C-824/18A.B. and Others v Krajowa Rada Sądownictwa and Others
- Entschieden
- 2021-03-02
- ECLI
- ECLI:EU:C:2021:153
- CELEX
- 62018CJ0824
- Rechtskraft
- Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar
Schlagwörter des Gerichts
Vorlage zur Vorabentscheidung – Art. 2 und Art. 19 Abs. 1 Unterabs. 2 EUV – Rechtsstaatlichkeit – Wirksamer Rechtsschutz – Grundsatz der richterlichen Unabhängigkeit – Verfahren zur Ernennung zum Richter am Sąd Najwyższy (Oberstes Gericht, Polen) – Ernennung durch den Präsidenten der Republik Polen auf der Grundlage einer Entschließung des Landesjustizrats – Fehlende Unabhängigkeit dieses Rates – Fehlende Wirksamkeit des gerichtlichen Rechtsbehelfs gegen eine solche Entschließung – Urteil des Trybunał Konstytucyjny (Verfassungsgerichtshof, Polen), mit dem die Bestimmung, auf der die Zuständigkeit des vorlegenden Gerichts beruht, aufgehoben wird – Erlass von Rechtsvorschriften, die anhängige Rechtssachen von Rechts wegen für erledigt erklären und in Zukunft jeden gerichtlichen Rechtsbehelf in solchen Rechtssachen ausschließen – Art. 267 AEUV – Befugnis und/oder Pflicht der nationalen Gerichte, ein Vorabentscheidungsersuchen einzureichen und es aufrechtzuerhalten – Art. 4 Abs. 3 EUV – Grundsatz der loyalen Zusammenarbeit – Vorrang des Unionsrechts – Befugnis, nicht mit dem Unionsrecht im Einklang stehende nationale Rechtsvorschriften unangewendet zu lassen.
Legt aus
Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.
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