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Gerichtshof der Europäischen Union · Beschluss

C-823/24KP and Others v Centro Servizi Culturali Santa Chiara

Entschieden
2025-07-10
ECLI
ECLI:EU:C:2025:584
CELEX
62024CO0823
Rechtskraft
Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar

Schlagwörter des Gerichts

Vorlage zur Vorabentscheidung – Art. 99 der Verfahrensordnung des Gerichtshofs – Sozialpolitik – Richtlinie 1999/70/EG – UNICE‑EGB-CEEP- Rahmenvereinbarung über befristete Arbeitsverträge – Paragraf 4 – Grundsatz der Nichtdiskriminierung – Keine schlechtere Behandlung befristet beschäftigter Arbeitnehmer – Gewährung bestimmter Vergütungsbestandteile nur an unbefristet beschäftigte Arbeitnehmer – Befristet beschäftigte Arbeitnehmer, die einen höheren Stundenlohn als unbefristet beschäftigte Arbeitnehmer erhalten.

Legt aus

    Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.

    Die Zeile gibt wieder, was die Quelle schreibt. Sie ist keine Zusammenfassung, keine Schlussfolgerung zu einem Einzelfall und keine Rechtsberatung.

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    • Sechs feste Blöcke, eine Quelle je Zeile
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    • Version und Lesedatum an jeder Antwort
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    • Modellkarte und Prüfung nach der KI-Verordnung veröffentlicht

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