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Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil

C-823/18 PEuropean Commission v GEA Group AG

Entschieden
2020-11-25
ECLI
ECLI:EU:C:2020:955
CELEX
62018CJ0823
Rechtskraft
Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar

Schlagwörter des Gerichts

Rechtsmittel – Kartelle – Europäische Märkte für Zinn-, epoxidiertes Sojaöl- und Ester-Wärmestabilisatoren – Festsetzung von Preisen, Aufteilung der Märkte und Austausch wirtschaftlich sensibler Informationen – Anwendung der Obergrenze von 10 % des Umsatzes auf eine der Einheiten, aus denen das Unternehmen besteht – Nichtigerklärung des Beschlusses zur Änderung der Geldbuße, die in der Entscheidung festgesetzt wurde, mit der die Zuwiderhandlung ursprünglich festgestellt worden war – Geldbußen – Begriff des Unternehmens – Gesamtschuldnerische Haftung für die Zahlung der Geldbuße – Grundsatz der Gleichbehandlung – Zeitpunkt der Fälligkeit der Geldbuße im Fall einer Änderung.

Legt aus

    Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.

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