Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil
C-823/18 PEuropean Commission v GEA Group AG
- Entschieden
- 2020-11-25
- ECLI
- ECLI:EU:C:2020:955
- CELEX
- 62018CJ0823
- Rechtskraft
- Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar
Schlagwörter des Gerichts
Rechtsmittel – Kartelle – Europäische Märkte für Zinn-, epoxidiertes Sojaöl- und Ester-Wärmestabilisatoren – Festsetzung von Preisen, Aufteilung der Märkte und Austausch wirtschaftlich sensibler Informationen – Anwendung der Obergrenze von 10 % des Umsatzes auf eine der Einheiten, aus denen das Unternehmen besteht – Nichtigerklärung des Beschlusses zur Änderung der Geldbuße, die in der Entscheidung festgesetzt wurde, mit der die Zuwiderhandlung ursprünglich festgestellt worden war – Geldbußen – Begriff des Unternehmens – Gesamtschuldnerische Haftung für die Zahlung der Geldbuße – Grundsatz der Gleichbehandlung – Zeitpunkt der Fälligkeit der Geldbuße im Fall einer Änderung.
Legt aus
Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.
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