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Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil

C-822/24bluechip Computer Aktiengesellschaft v Zentralstelle für private Überspielungsrechte (ZPÜ)

Entschieden
2026-01-15
ECLI
ECLI:EU:C:2026:13
CELEX
62024CJ0822
Rechtskraft
Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar

Schlagwörter des Gerichts

Vorlage zur Vorabentscheidung – Urheberrecht und verwandte Schutzrechte – Harmonisierung bestimmter Aspekte des Urheberrechts und der verwandten Schutzrechte in der Informationsgesellschaft – Richtlinie 2001/29/EG – Art. 2 – Vervielfältigungsrecht – Art. 5 – Ausnahmen und Beschränkungen – Gerechter Ausgleich für Privatkopien – Nationale Regelung, wonach Hersteller, Importeure und Händler von Speichermedien, die zur Vervielfältigung benutzt werden können und für gewerbliche Endabnehmer bestimmt sind, einen solchen Ausgleich zahlen müssen – Verpflichtung, die mit einer widerlegbaren Vermutung der Nutzung solcher Speichermedien für die Anfertigung von Privatkopien verbunden ist – Zulässigkeit.

Legt aus

    Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.

    Die Zeile gibt wieder, was die Quelle schreibt. Sie ist keine Zusammenfassung, keine Schlussfolgerung zu einem Einzelfall und keine Rechtsberatung.

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