Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil
C-822/24bluechip Computer Aktiengesellschaft v Zentralstelle für private Überspielungsrechte (ZPÜ)
- Entschieden
- 2026-01-15
- ECLI
- ECLI:EU:C:2026:13
- CELEX
- 62024CJ0822
- Rechtskraft
- Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar
Schlagwörter des Gerichts
Vorlage zur Vorabentscheidung – Urheberrecht und verwandte Schutzrechte – Harmonisierung bestimmter Aspekte des Urheberrechts und der verwandten Schutzrechte in der Informationsgesellschaft – Richtlinie 2001/29/EG – Art. 2 – Vervielfältigungsrecht – Art. 5 – Ausnahmen und Beschränkungen – Gerechter Ausgleich für Privatkopien – Nationale Regelung, wonach Hersteller, Importeure und Händler von Speichermedien, die zur Vervielfältigung benutzt werden können und für gewerbliche Endabnehmer bestimmt sind, einen solchen Ausgleich zahlen müssen – Verpflichtung, die mit einer widerlegbaren Vermutung der Nutzung solcher Speichermedien für die Anfertigung von Privatkopien verbunden ist – Zulässigkeit.
Legt aus
Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.
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