Rättskällor med officiella primärkällor

Utskrivet ·

Zum Inhalt springen
Zur Antwort springen

Zurück zu den Entscheidungen

Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil

C-822/21Republic of Latvia v Kingdom of Sweden

Entschieden
2024-04-30
ECLI
ECLI:EU:C:2024:373
CELEX
62021CJ0822
Rechtskraft
Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar

Schlagwörter des Gerichts

Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats – Art. 259 AEUV – Richtlinie 2014/49/EU – Einlagensicherungssysteme – Art. 14 Abs. 3 – Übertragung der Tätigkeiten eines Kreditinstituts von dem Einlagensicherungssystem eines Mitgliedstaats auf das Einlagensicherungssystem eines anderen Mitgliedstaats – Übertragung der Beiträge, die in den zwölf Monaten vor der Übertragung der Tätigkeiten an das Einlagensicherungssystem des Herkunftsmitgliedstaats gezahlt wurden, auf das Einlagensicherungssystem des Aufnahmemitgliedstaats – Verpflichtung – Keine Übertragung der Beiträge – Praktische Wirksamkeit – Grundsatz der loyalen Zusammenarbeit.

Legt aus

    Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.

    Die Zeile gibt wieder, was die Quelle schreibt. Sie ist keine Zusammenfassung, keine Schlussfolgerung zu einem Einzelfall und keine Rechtsberatung.

    Überprüfbare Vertrauenssignale

    • Sechs feste Blöcke, eine Quelle je Zeile
    • Kein Satz von einem Sprachmodell geschrieben
    • Version und Lesedatum an jeder Antwort
    • Keine Kundendaten, keine Dokumente, keine Beratung
    • Modellkarte und Prüfung nach der KI-Verordnung veröffentlicht

    ModellkartePrüfung