Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil
C-822/21Republic of Latvia v Kingdom of Sweden
- Entschieden
- 2024-04-30
- ECLI
- ECLI:EU:C:2024:373
- CELEX
- 62021CJ0822
- Rechtskraft
- Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar
Schlagwörter des Gerichts
Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats – Art. 259 AEUV – Richtlinie 2014/49/EU – Einlagensicherungssysteme – Art. 14 Abs. 3 – Übertragung der Tätigkeiten eines Kreditinstituts von dem Einlagensicherungssystem eines Mitgliedstaats auf das Einlagensicherungssystem eines anderen Mitgliedstaats – Übertragung der Beiträge, die in den zwölf Monaten vor der Übertragung der Tätigkeiten an das Einlagensicherungssystem des Herkunftsmitgliedstaats gezahlt wurden, auf das Einlagensicherungssystem des Aufnahmemitgliedstaats – Verpflichtung – Keine Übertragung der Beiträge – Praktische Wirksamkeit – Grundsatz der loyalen Zusammenarbeit.
Legt aus
Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.
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