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Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil

C-820/24Strominator Elektro GmbH v Bundesimmobiliengesellschaft mbH

Entschieden
2026-06-04
ECLI
ECLI:EU:C:2026:452
CELEX
62024CJ0820
Rechtskraft
Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar

Schlagwörter des Gerichts

Vorlage zur Vorabentscheidung – Vergabe öffentlicher Bauaufträge, Lieferaufträge und Dienstleistungsaufträge – Grundsätze der Gleichbehandlung und der Transparenz – Richtlinie 2014/24/EU – Art. 72 – Auftragsänderungen während der Vertragslaufzeit – Wendung ,während der Laufzeit eines Auftrags‘ – Abnahme der erbrachten Bauleistungen – Legung der Schlussrechnung – Fehlende Zahlung des öffentlichen Auftraggebers.

Legt aus

    Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.

    Die Zeile gibt wieder, was die Quelle schreibt. Sie ist keine Zusammenfassung, keine Schlussfolgerung zu einem Einzelfall und keine Rechtsberatung.

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