Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil
C-819/21Staatsanwaltschaft Aachen v M.D
- Entschieden
- 2023-11-09
- ECLI
- ECLI:EU:C:2023:841
- CELEX
- 62021CJ0819
- Rechtskraft
- Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar
Schlagwörter des Gerichts
Vorlage zur Vorabentscheidung – Justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen – Anerkennung von Urteilen, durch die eine freiheitsentziehende Strafe oder Maßnahme verhängt wird, für die Zwecke ihrer Vollstreckung in einem anderen Mitgliedstaat – Rahmenbeschluss 2008/909/JI – Art. 3 Abs. 4 und Art. 8 – Ablehnung der Vollstreckung – Art. 47 Abs. 2 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union – Grundrecht auf ein faires Verfahren vor einem unabhängigen, unparteiischen und zuvor durch Gesetz errichteten Gericht – Systemische oder allgemeine Mängel im Ausstellungsmitgliedstaat – Zweistufige Prüfung – Widerruf der Strafaussetzung zur Bewährung einer von einem Mitgliedstaat verhängten Freiheitsstrafe – Vollstreckung dieser Strafe durch einen anderen Mitgliedstaat.
Legt aus
Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.
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