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Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil

C-819/21Staatsanwaltschaft Aachen v M.D

Entschieden
2023-11-09
ECLI
ECLI:EU:C:2023:841
CELEX
62021CJ0819
Rechtskraft
Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar

Schlagwörter des Gerichts

Vorlage zur Vorabentscheidung – Justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen – Anerkennung von Urteilen, durch die eine freiheitsentziehende Strafe oder Maßnahme verhängt wird, für die Zwecke ihrer Vollstreckung in einem anderen Mitgliedstaat – Rahmenbeschluss 2008/909/JI – Art. 3 Abs. 4 und Art. 8 – Ablehnung der Vollstreckung – Art. 47 Abs. 2 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union – Grundrecht auf ein faires Verfahren vor einem unabhängigen, unparteiischen und zuvor durch Gesetz errichteten Gericht – Systemische oder allgemeine Mängel im Ausstellungsmitgliedstaat – Zweistufige Prüfung – Widerruf der Strafaussetzung zur Bewährung einer von einem Mitgliedstaat verhängten Freiheitsstrafe – Vollstreckung dieser Strafe durch einen anderen Mitgliedstaat.

Legt aus

    Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.

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