Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil
C-815/19Natumi GmbH v Land Nordrhein-Westfalen
- Entschieden
- 2021-04-29
- ECLI
- ECLI:EU:C:2021:336
- CELEX
- 62019CJ0815
- Rechtskraft
- Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar
Schlagwörter des Gerichts
Vorlage zur Vorabentscheidung – Landwirtschaft und Fischerei – Ökologische/biologische Produktion und Kennzeichnung von ökologischen/biologischen Erzeugnissen – Verordnung (EG) Nr. 834/2007 – Art. 19 Abs. 2 – Art. 21 und 23 – Verordnung (EG) Nr. 889/2008 – Art. 27 Abs. 1 – Art. 28 – Anhang IX Nr. 1.3 – Verarbeitung von ökologischen/biologischen Lebensmitteln – Nicht ökologische/nicht biologische Zutaten landwirtschaftlichen Ursprungs – Alge Lithothamnium calcareum Aus den gereinigten, gemahlenen und getrockneten Sedimenten dieser Alge gewonnenes Pulver – Einstufung – Verwendung in ökologischen/biologischen Lebensmitteln zu deren Anreicherung mit Calcium – Zulassung – Voraussetzungen.
Legt aus
Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.
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