Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil
C-810/24Urban Vision SpA v Comune di Milano and Digital Vox Srl, anciennement A&C Network Srl
- Entschieden
- 2026-02-05
- ECLI
- ECLI:EU:C:2026:69
- CELEX
- 62024CJ0810
- Rechtskraft
- Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar
Schlagwörter des Gerichts
Vorlage zur Vorabentscheidung – Richtlinie 2014/23/EU – Konzessionsvergabeverfahren – Projektfinanzierung auf Initiative eines privaten Wirtschaftsteilnehmers – Bewertung und Genehmigung eines Finanzierungsvorschlags – Ausschreibung auf der Grundlage dieses Vorschlags – Vorrecht des betreffenden Wirtschaftsteilnehmers und Projektwerbers, sofern die Bedingungen des besten Angebots gewährleistet werden – Änderung nach Einreichung des ursprünglichen Angebots – Art. 3 – Grundsätze der Gleichbehandlung, Nichtdiskriminierung und Verhältnismäßigkeit – Verstoß.
Legt aus
Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.
Die Zeile gibt wieder, was die Quelle schreibt. Sie ist keine Zusammenfassung, keine Schlussfolgerung zu einem Einzelfall und keine Rechtsberatung.
Überprüfbare Vertrauenssignale
- Sechs feste Blöcke, eine Quelle je Zeile
- Kein Satz von einem Sprachmodell geschrieben
- Version und Lesedatum an jeder Antwort
- Keine Kundendaten, keine Dokumente, keine Beratung
- Modellkarte und Prüfung nach der KI-Verordnung veröffentlicht