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Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil

C-810/24Urban Vision SpA v Comune di Milano and Digital Vox Srl, anciennement A&C Network Srl

Entschieden
2026-02-05
ECLI
ECLI:EU:C:2026:69
CELEX
62024CJ0810
Rechtskraft
Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar

Schlagwörter des Gerichts

Vorlage zur Vorabentscheidung – Richtlinie 2014/23/EU – Konzessionsvergabeverfahren – Projektfinanzierung auf Initiative eines privaten Wirtschaftsteilnehmers – Bewertung und Genehmigung eines Finanzierungsvorschlags – Ausschreibung auf der Grundlage dieses Vorschlags – Vorrecht des betreffenden Wirtschaftsteilnehmers und Projektwerbers, sofern die Bedingungen des besten Angebots gewährleistet werden – Änderung nach Einreichung des ursprünglichen Angebots – Art. 3 – Grundsätze der Gleichbehandlung, Nichtdiskriminierung und Verhältnismäßigkeit – Verstoß.

Legt aus

    Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.

    Die Zeile gibt wieder, was die Quelle schreibt. Sie ist keine Zusammenfassung, keine Schlussfolgerung zu einem Einzelfall und keine Rechtsberatung.

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    • Sechs feste Blöcke, eine Quelle je Zeile
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