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Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil

C-803/18AAS „BALTA“ v UAB „GRIFS AG“

Entschieden
2020-02-27
ECLI
ECLI:EU:C:2020:123
CELEX
62018CJ0803
Rechtskraft
Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar

Schlagwörter des Gerichts

Vorlage zur Vorabentscheidung – Justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen – Verordnung (EU) Nr. 1215/2012 – Art. 15 Nr. 5 und Art. 16 Nr. 5 – Versicherung von ‚Großrisiken‘ – Gerichtsstandsklausel, die zwischen dem Versicherungsnehmer und dem Versicherer vereinbart wurde – Durchsetzbarkeit dieser Klausel gegenüber dem Versicherten.

Legt aus

    Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.

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