Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil
C-802/18Caisse pour l'avenir des enfants
- Entschieden
- 2020-04-02
- ECLI
- ECLI:EU:C:2020:269
- CELEX
- 62018CJ0802
- Rechtskraft
- Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar
Schlagwörter des Gerichts
Vorlage zur Vorabentscheidung – Art. 45 AEUV – Soziale Sicherheit der Wandererwerbstätigen – Verordnung (EG) Nr. 883/2004 – Art. 1 Buchst. i – Freizügigkeit der Arbeitnehmer – Gleichbehandlung – Soziale Vergünstigungen – Richtlinie 2004/38/EG – Art. 2 Nr. 2 – Verordnung (EU) Nr. 492/2011 – Art. 7 Abs. 2 – Kindergeld – Begriff ‚Familienangehörige‘ – Ausschluss des Kindes des Ehegatten von gebietsfremden Arbeitnehmern – Unterschiedliche Behandlung im Vergleich zum Kind des Ehegatten gebietsansässiger Arbeitnehmer – Rechtfertigung.
Legt aus
Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.
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