Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil
C-801/19FRANCK d.d., Zagreb v Ministarstvo financija Republike Hrvatske, Samostalni sektor za drugostupanjski upravni postupak
- Entschieden
- 2020-12-17
- ECLI
- ECLI:EU:C:2020:1049
- CELEX
- 62019CJ0801
- Rechtskraft
- Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar
Schlagwörter des Gerichts
Vorlage zur Vorabentscheidung – Mehrwertsteuer – Richtlinie 2006/112/EG – Befreiungen – Art. 135 Abs. 1 Buchst. b und d – Begriffe ‚Gewährung von Krediten‘ und ‚andere Handelspapiere‘ – Komplexe Umsätze – Hauptleistung – Überlassung von Geldmitteln gegen Entgelt – Übertragung eines Wechsels auf eine Factoringgesellschaft und Überweisung des erlangten Geldes an den Aussteller des Wechsels.
Legt aus
Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.
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