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Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil

C-801/19FRANCK d.d., Zagreb v Ministarstvo financija Republike Hrvatske, Samostalni sektor za drugostupanjski upravni postupak

Entschieden
2020-12-17
ECLI
ECLI:EU:C:2020:1049
CELEX
62019CJ0801
Rechtskraft
Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar

Schlagwörter des Gerichts

Vorlage zur Vorabentscheidung – Mehrwertsteuer – Richtlinie 2006/112/EG – Befreiungen – Art. 135 Abs. 1 Buchst. b und d – Begriffe ‚Gewährung von Krediten‘ und ‚andere Handelspapiere‘ – Komplexe Umsätze – Hauptleistung – Überlassung von Geldmitteln gegen Entgelt – Übertragung eines Wechsels auf eine Factoringgesellschaft und Überweisung des erlangten Geldes an den Aussteller des Wechsels.

Legt aus

    Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.

    Die Zeile gibt wieder, was die Quelle schreibt. Sie ist keine Zusammenfassung, keine Schlussfolgerung zu einem Einzelfall und keine Rechtsberatung.

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