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Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil

C-800/19Mittelbayerischer Verlag KG v SM

Entschieden
2021-06-17
ECLI
ECLI:EU:C:2021:489
CELEX
62019CJ0800
Rechtskraft
Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar

Schlagwörter des Gerichts

Vorlage zur Vorabentscheidung – Justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen – Verordnung (EU) Nr. 1215/2012 – Gerichtliche Zuständigkeit, Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen – Art. 7 Nr. 2 – Besondere Zuständigkeit für Verfahren, die eine unerlaubte Handlung oder eine Handlung, die einer unerlaubten Handlung gleichgestellt ist, oder Ansprüche aus einer solchen Handlung zum Gegenstand haben – Ort, an dem das schädigende Ereignis eingetreten ist oder einzutreten droht – Person, die geltend macht, durch die Veröffentlichung eines Artikels im Internet in ihren Persönlichkeitsrechten verletzt worden zu sein – Ort der Verwirklichung des Schadenserfolgs – Mittelpunkt der Interessen dieser Person.

Legt aus

    Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.

    Die Zeile gibt wieder, was die Quelle schreibt. Sie ist keine Zusammenfassung, keine Schlussfolgerung zu einem Einzelfall und keine Rechtsberatung.

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