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Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil

C-80/19Proceedings brought by E. E

Entschieden
2020-07-16
ECLI
ECLI:EU:C:2020:569
CELEX
62019CJ0080
Rechtskraft
Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar

Schlagwörter des Gerichts

Vorlage zur Vorabentscheidung – Justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen – Verordnung (EU) Nr. 650/2012 – Anwendungsbereich – Begriff ‚Erbfall mit grenzüberschreitendem Bezug‘ – Begriff ‚gewöhnlicher Aufenthalt des Erblassers‘ – Art. 3 Abs. 2 – Begriff ‚Gericht‘ – Bindung der Notare an die Regeln über die gerichtliche Zuständigkeit – Art. 3 Abs. 1 Buchst. g und i – Begriffe ‚Entscheidung‘ und ‚öffentliche Urkunde‘ – Art. 5, 7 und 22 – Vereinbarung über den Gerichtsstand und die Wahl des auf die Rechtsnachfolge von Todes wegen anzuwendenden Rechts – Art. 83 Abs. 2 und 4 – Übergangsbestimmungen.

Legt aus

    Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.

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