Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil
C-80/19Proceedings brought by E. E
- Entschieden
- 2020-07-16
- ECLI
- ECLI:EU:C:2020:569
- CELEX
- 62019CJ0080
- Rechtskraft
- Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar
Schlagwörter des Gerichts
Vorlage zur Vorabentscheidung – Justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen – Verordnung (EU) Nr. 650/2012 – Anwendungsbereich – Begriff ‚Erbfall mit grenzüberschreitendem Bezug‘ – Begriff ‚gewöhnlicher Aufenthalt des Erblassers‘ – Art. 3 Abs. 2 – Begriff ‚Gericht‘ – Bindung der Notare an die Regeln über die gerichtliche Zuständigkeit – Art. 3 Abs. 1 Buchst. g und i – Begriffe ‚Entscheidung‘ und ‚öffentliche Urkunde‘ – Art. 5, 7 und 22 – Vereinbarung über den Gerichtsstand und die Wahl des auf die Rechtsnachfolge von Todes wegen anzuwendenden Rechts – Art. 83 Abs. 2 und 4 – Übergangsbestimmungen.
Legt aus
Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.
Die Zeile gibt wieder, was die Quelle schreibt. Sie ist keine Zusammenfassung, keine Schlussfolgerung zu einem Einzelfall und keine Rechtsberatung.
Überprüfbare Vertrauenssignale
- Sechs feste Blöcke, eine Quelle je Zeile
- Kein Satz von einem Sprachmodell geschrieben
- Version und Lesedatum an jeder Antwort
- Keine Kundendaten, keine Dokumente, keine Beratung
- Modellkarte und Prüfung nach der KI-Verordnung veröffentlicht