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Gerichtshof der Europäischen Union · Beschluss

C-8/19 PPUCriminal proceedings against RH

Entschieden
2019-02-12
ECLI
ECLI:EU:C:2019:110
CELEX
62019CO0008
Rechtskraft
Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar

Schlagwörter des Gerichts

Vorlage zur Vorabentscheidung – Eilvorabentscheidungsverfahren – Justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen – Richtlinie (EU) 2016/343 – Art. 4 – Öffentliche Bezugnahmen auf die Schuld – Anordnung der Untersuchungshaft – Rechtsbehelfe – Verfahren zur Überprüfung der Rechtmäßigkeit dieser Anordnung – Beachtung der Unschuldsvermutung – Art. 267 AEUV – Art. 47 Abs. 2 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union – Recht auf Anhörung innerhalb einer angemessenen Frist – Nationale Regelung, die die Befugnis nationaler Gerichte, dem Gerichtshof Fragen zur Vorabentscheidung vorzulegen, beschränkt oder sie verpflichtet, eine Entscheidung zu treffen, ohne die Antwort auf diese Frage abzuwarten – Disziplinarmaßnahmen im Falle der Nichtbeachtung dieser Regelung.

Legt aus

    Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.

    Die Zeile gibt wieder, was die Quelle schreibt. Sie ist keine Zusammenfassung, keine Schlussfolgerung zu einem Einzelfall und keine Rechtsberatung.

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