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Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil

C-797/23Meta Platforms Ireland Limited v Autorità per le Garanzie nelle Comunicazioni

Entschieden
2026-05-12
ECLI
ECLI:EU:C:2026:395
CELEX
62023CJ0797
Rechtskraft
Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar

Schlagwörter des Gerichts

Vorlage zur Vorabentscheidung – Geistiges Eigentum – Urheberrecht und verwandte Schutzrechte – Richtlinie (EU) 2019/790 – Art. 15 – Schutz von Presseveröffentlichungen im Hinblick auf Online-Nutzungen – Nationale Regelung, die für Presseverlage einen Anspruch auf einen ‚gerechten Ausgleich‘ vorsieht – Anbietern von Diensten der Informationsgesellschaft auferlegte Verpflichtungen – Einer unabhängigen Verwaltungsbehörde übertragene Befugnisse – Charta der Grundrechte der Europäischen Union – Art. 16 – Unternehmerische Freiheit – Einschränkung der Ausübung dieser Freiheit – Art. 52 Abs. 1 – Rechtfertigung – Abwägung zwischen dieser Freiheit und anderen Grundrechten – Art. 11 Abs. 2 – Freiheit und Pluralität der Medien – Art. 17 Abs. 2 – Schutz des geistigen Eigentums.

Legt aus

    Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.

    Die Zeile gibt wieder, was die Quelle schreibt. Sie ist keine Zusammenfassung, keine Schlussfolgerung zu einem Einzelfall und keine Rechtsberatung.

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