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Gerichtshof der Europäischen Union · Beschluss

C-797/21Y.Ya. v K.P

Entschieden
2024-05-27
ECLI
ECLI:EU:C:2024:425
CELEX
62021CO0797
Rechtskraft
Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar

Schlagwörter des Gerichts

Vorlage zur Vorabentscheidung – Art. 267 AEUV – Art. 53 Abs. 2 der Verfahrensordnung des Gerichtshofs – Art. 19 Abs. 1 Unterabs. 2 EUV – Rechtsstaatlichkeit – Wirksamer Rechtsschutz in den vom Unionsrecht erfassten Bereichen – Grundsatz der richterlichen Unabhängigkeit – Weisung eines höheren Gerichts an ein Gericht des ersten Rechtszugs, über die Kosten zu entscheiden – Nationale Bestimmungen betreffend die Modalitäten der Abordnung von Richtern innerhalb des höheren Gerichts – Vom Gericht des ersten Rechtszugs erbetene Auslegung – Erforderlichkeit der erbetenen Auslegung, damit das vorlegende Gericht sein Urteil erlassen kann – Fehlen – Offensichtliche Unzulässigkeit.

Legt aus

    Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.

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