Gerichtshof der Europäischen Union · Beschluss
C-797/21Y.Ya. v K.P
- Entschieden
- 2024-05-27
- ECLI
- ECLI:EU:C:2024:425
- CELEX
- 62021CO0797
- Rechtskraft
- Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar
Schlagwörter des Gerichts
Vorlage zur Vorabentscheidung – Art. 267 AEUV – Art. 53 Abs. 2 der Verfahrensordnung des Gerichtshofs – Art. 19 Abs. 1 Unterabs. 2 EUV – Rechtsstaatlichkeit – Wirksamer Rechtsschutz in den vom Unionsrecht erfassten Bereichen – Grundsatz der richterlichen Unabhängigkeit – Weisung eines höheren Gerichts an ein Gericht des ersten Rechtszugs, über die Kosten zu entscheiden – Nationale Bestimmungen betreffend die Modalitäten der Abordnung von Richtern innerhalb des höheren Gerichts – Vom Gericht des ersten Rechtszugs erbetene Auslegung – Erforderlichkeit der erbetenen Auslegung, damit das vorlegende Gericht sein Urteil erlassen kann – Fehlen – Offensichtliche Unzulässigkeit.
Legt aus
Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.
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