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Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil

C-796/18Informatikgesellschaft für Software-Entwicklung (ISE) mbH v Stadt Köln

Entschieden
2020-05-28
ECLI
ECLI:EU:C:2020:395
CELEX
62018CJ0796
Rechtskraft
Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar

Schlagwörter des Gerichts

Vorlage zur Vorabentscheidung – Öffentliche Aufträge – Richtlinie 2014/24/EU – Art. 2 Abs. 1 Nr. 5 – Art. 12 Abs. 4 – Art. 18 Abs. 1 – Begriff ‚entgeltlicher Vertrag‘ – Vertrag zwischen zwei öffentlichen Auftraggebern, die ein gemeinsames Ziel von öffentlichem Interesse verfolgen – Überlassung einer Software zur Koordinierung von Feuerwehreinsätzen – Keine finanzielle Gegenleistung – Verknüpfung mit einer Kooperationsvereinbarung, die die gegenseitige und kostenfreie Überlassung zusätzlicher Module der Software vorsieht – Gleichbehandlungsgrundsatz – Verbot, ein privates Unternehmen besserzustellen als seine Wettbewerber.

Legt aus

    Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.

    Die Zeile gibt wieder, was die Quelle schreibt. Sie ist keine Zusammenfassung, keine Schlussfolgerung zu einem Einzelfall und keine Rechtsberatung.

    Überprüfbare Vertrauenssignale

    • Sechs feste Blöcke, eine Quelle je Zeile
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    • Version und Lesedatum an jeder Antwort
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    • Modellkarte und Prüfung nach der KI-Verordnung veröffentlicht

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