Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil
C-791/22G.A. v Hauptzollamt Braunschweig
- Entschieden
- 2024-01-18
- ECLI
- ECLI:EU:C:2024:59
- CELEX
- 62022CJ0791
- Rechtskraft
- Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar
Schlagwörter des Gerichts
Vorlage zur Vorabentscheidung – Gemeinsames Mehrwertsteuersystem – Richtlinie 2006/112/EG – Art. 30 Abs. 1 – Art. 60 – Art. 71 Abs. 1 – Ort des steuerbaren Umsatzes – Gegenstände, die in einem ersten Mitgliedstaat unter Verstoß gegen die Zollvorschriften in das Zollgebiet der Europäischen Union verbracht und anschließend in einen zweiten Mitgliedstaat befördert werden – Ort des Entstehens der Einfuhrmehrwertsteuer – Nationale Bestimmung, die auf das Zollrecht der Union verweist.
Legt aus
Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.
Die Zeile gibt wieder, was die Quelle schreibt. Sie ist keine Zusammenfassung, keine Schlussfolgerung zu einem Einzelfall und keine Rechtsberatung.
Überprüfbare Vertrauenssignale
- Sechs feste Blöcke, eine Quelle je Zeile
- Kein Satz von einem Sprachmodell geschrieben
- Version und Lesedatum an jeder Antwort
- Keine Kundendaten, keine Dokumente, keine Beratung
- Modellkarte und Prüfung nach der KI-Verordnung veröffentlicht