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Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil

C-79/23FJ v Agrárminiszter

Entschieden
2024-04-18
ECLI
ECLI:EU:C:2024:329
CELEX
62023CJ0079
Rechtskraft
Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar

Schlagwörter des Gerichts

Vorlage zur Vorabentscheidung – Landwirtschaft – Gemeinsame Agrarpolitik – Direktzahlungsregelung für Inhaber landwirtschaftlicher Betriebe – Verordnung (EG) Nr. 1122/2009 – Regelung über die einheitliche Flächenzahlung – Art. 58 – In Fällen von zu viel angemeldeten Flächen anwendbare Kürzungen und Ausschlüsse – Sanktion in Fällen von zu viel angemeldeten Flächen, die 50 % der ermittelten Fläche übersteigen – Verrechnung der Sanktion im Verlauf der drei Kalenderjahre, die auf das Kalenderjahr der Feststellung folgen – Begriff ‚Feststellung‘ – Kontrollbericht, mit dem Unregelmäßigkeiten im betreffenden Beihilfeantrag festgestellt werden.

Legt aus

    Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.

    Die Zeile gibt wieder, was die Quelle schreibt. Sie ist keine Zusammenfassung, keine Schlussfolgerung zu einem Einzelfall und keine Rechtsberatung.

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