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Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil

C-789/23I. J. v VĮ Registrų centras

Entschieden
2025-12-11
ECLI
ECLI:EU:C:2025:956
CELEX
62023CJ0789
Rechtskraft
Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar

Schlagwörter des Gerichts

Vorlage zur Vorabentscheidung – Unionsbürgerschaft – Art. 21 Abs. 1 AEUV – Recht, sich im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten frei zu bewegen und aufzuhalten – Voraussetzungen für die Eintragung eines in einem anderen Mitgliedstaat als dem Eintragungsmitgliedstaat geschlossenen Ehevertrags in das nationale Register – Angabe der persönlichen Identifikationsnummer mindestens eines der beiden Ehegatten – Beschränkung – Rechtfertigung – Richtigkeit und Authentizität der Daten im nationalen Register – Verhältnismäßigkeit.

Legt aus

    Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.

    Die Zeile gibt wieder, was die Quelle schreibt. Sie ist keine Zusammenfassung, keine Schlussfolgerung zu einem Einzelfall und keine Rechtsberatung.

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