Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil
C-788/24Anne Frank Fonds v Anne Frank Stichting and Others
- Entschieden
- 2026-07-09
- ECLI
- ECLI:EU:C:2026:559
- CELEX
- 62024CJ0788
- Rechtskraft
- Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar
Schlagwörter des Gerichts
Vorlage zur Vorabentscheidung – Geistiges Eigentum – Urheberrecht und verwandte Schutzrechte – Richtlinie 2001/29/EG – Art. 3 Abs. 1 – Begriff ‚öffentliche Wiedergabe‘ – Art. 6 Abs. 3 – Wirksame technische Maßnahmen – Werk, das in bestimmten Mitgliedstaaten gemeinfrei geworden und in einem anderen Mitgliedstaat noch urheberrechtlich geschützt ist – Veröffentlichung dieses Werks auf einer Internetseite – Geografische Sperrmaßnahme zur Verhinderung des Zugangs zu dieser Seite von dem Mitgliedstaat aus, in dem das Werk noch geschützt ist – Möglichkeit der Umgehung dieser Maßnahme mittels eines virtuellen privaten Netzwerks (Virtual Private Network [VPN]) oder eines vergleichbaren Dienstes.
Legt aus
Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.
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