Gerichtshof der Europäischen Union · Beschluss
C-788/23'EUROCASH1' SIA v Iepirkumu uzraudzības birojs and 'Paula Stradiņa klīniskā universitātes slimnīca' VSIA
- Entschieden
- 2024-07-05
- ECLI
- ECLI:EU:C:2024:589
- CELEX
- 62023CO0788
- Rechtskraft
- Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar
Schlagwörter des Gerichts
Vorlage zur Vorabentscheidung – Art. 53 Abs. 2 der Verfahrensordnung des Gerichtshofs – Verfahren zur Vergabe öffentlicher Aufträge – Richtlinie 2014/24/EU – Art. 4 Buchst. d – Höhe der Schwellenwerte für öffentliche Aufträge – Nicht erreichter Schwellenwert – Art. 69 – Ungewöhnlich niedrige Angebote – Keine Anhaltspunkte für einen unmittelbaren und unbedingten Verweis auf Bestimmungen dieser Richtlinie – Fehlen eines grenzüberschreitenden Interesses – Offensichtliche Unzulässigkeit.
Legt aus
Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.
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