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Gerichtshof der Europäischen Union · Beschluss

C-787/23 PEugen Tomac v Council of the European Union

Entschieden
2024-07-04
ECLI
ECLI:EU:C:2024:587
CELEX
62023CO0787
Rechtskraft
Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar

Schlagwörter des Gerichts

Rechtsmittel – Art. 181 der Verfahrensordnung des Gerichtshofs – Institutionelles Recht – Art. 263 AEUV – Nichtigkeitsklage – Vollständige Anwendung der Bestimmungen des Schengen-Besitzstands in Rumänien – Fehlen der anfechtbaren Handlung – Nichterreichen der erforderlichen Einstimmigkeit – Teilweise offensichtliche Unzulässigkeit der Klage im ersten Rechtszug – Antrag auf eine Frist zur Ermöglichung einer ‚Wiederaufnahme der Klage‘ – Teilweise offensichtliche Unzuständigkeit des Gerichts der Europäischen Union – Teilweise offensichtlich unzulässiges und teilweise offensichtlich unbegründetes Rechtsmittel.

Legt aus

    Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.

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