Gerichtshof der Europäischen Union · Beschluss
C-787/23 PEugen Tomac v Council of the European Union
- Entschieden
- 2024-07-04
- ECLI
- ECLI:EU:C:2024:587
- CELEX
- 62023CO0787
- Rechtskraft
- Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar
Schlagwörter des Gerichts
Rechtsmittel – Art. 181 der Verfahrensordnung des Gerichtshofs – Institutionelles Recht – Art. 263 AEUV – Nichtigkeitsklage – Vollständige Anwendung der Bestimmungen des Schengen-Besitzstands in Rumänien – Fehlen der anfechtbaren Handlung – Nichterreichen der erforderlichen Einstimmigkeit – Teilweise offensichtliche Unzulässigkeit der Klage im ersten Rechtszug – Antrag auf eine Frist zur Ermöglichung einer ‚Wiederaufnahme der Klage‘ – Teilweise offensichtliche Unzuständigkeit des Gerichts der Europäischen Union – Teilweise offensichtlich unzulässiges und teilweise offensichtlich unbegründetes Rechtsmittel.
Legt aus
Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.
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