Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil
C-787/18Skatteverket v Sögård Fastigheter AB
- Entschieden
- 2020-11-26
- ECLI
- ECLI:EU:C:2020:964
- CELEX
- 62018CJ0787
- Rechtskraft
- Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar
Schlagwörter des Gerichts
Vorlage zur Vorabentscheidung – Nationale Regelung, die die Berichtigung von Vorsteuerabzügen durch einen anderen als den Steuerpflichtigen vorsieht, der den Abzug ursprünglich vorgenommen hat – Verkauf einer Immobilie durch eine Gesellschaft an Privatpersonen, wobei diese Immobilie von dieser Gesellschaft sowie der Gesellschaft, die früher Eigentümerin war, vermietet worden war – Zweck der Mehrwertsteuerpflicht beim Verkauf der Immobilie an Privatpersonen.
Legt aus
Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.
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