Gerichtshof der Europäischen Union · Beschluss
C-786/23 PEugen Tomac v Council of the European Union
- Entschieden
- 2024-07-04
- ECLI
- ECLI:EU:C:2024:588
- CELEX
- 62023CO0786
- Rechtskraft
- Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar
Schlagwörter des Gerichts
Rechtsmittel – Art. 181 der Verfahrensordnung des Gerichtshofs – Institutionelles Recht – Art. 265 AEUV – Untätigkeitsklage – Vollständige Anwendung der Bestimmungen des Schengen-Besitzstands in Rumänien – Pflicht zum Erlass eines Beschlusses gemäß der Akte über die Bedingungen des Beitritts der Republik Bulgarien und Rumäniens – Teilweise offensichtlich unzulässiges und teilweise offensichtlich unbegründetes Rechtsmittel.
Legt aus
Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.
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