Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil
C-783/23Liège Airport Security v État belge, représenté par le Ministre de l’Intérieur
- Entschieden
- 2025-07-10
- ECLI
- ECLI:EU:C:2025:547
- CELEX
- 62023CJ0783
- Rechtskraft
- Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar
Schlagwörter des Gerichts
Vorlage zur Vorabentscheidung – Verkehr – Luftverkehr – Verordnung (EG) Nr. 300/2008 – Sicherheit der Zivilluftfahrt – Art. 4 – Gemeinsame Grundstandards – Art. 9 – Zuständige Behörde – Verpflichtung des Mitgliedstaats, eine einzige Behörde zu benennen, die für die Koordinierung und Überwachung der Durchführung der Sicherheitsstandards zuständig ist – Tragweite – Nationale Behörde, die für die Einhaltung einer nationalen Regelung betreffend die Ausübung privater Sicherheitstätigkeiten zu sorgen hat.
Legt aus
Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.
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