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Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil

C-783/23Liège Airport Security v État belge, représenté par le Ministre de l’Intérieur

Entschieden
2025-07-10
ECLI
ECLI:EU:C:2025:547
CELEX
62023CJ0783
Rechtskraft
Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar

Schlagwörter des Gerichts

Vorlage zur Vorabentscheidung – Verkehr – Luftverkehr – Verordnung (EG) Nr. 300/2008 – Sicherheit der Zivilluftfahrt – Art. 4 – Gemeinsame Grundstandards – Art. 9 – Zuständige Behörde – Verpflichtung des Mitgliedstaats, eine einzige Behörde zu benennen, die für die Koordinierung und Überwachung der Durchführung der Sicherheitsstandards zuständig ist – Tragweite – Nationale Behörde, die für die Einhaltung einer nationalen Regelung betreffend die Ausübung privater Sicherheitstätigkeiten zu sorgen hat.

Legt aus

    Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.

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