Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil
C-783/19Comité Interprofessionnel du Vin de Champagne v GB
- Entschieden
- 2021-09-09
- ECLI
- ECLI:EU:C:2021:713
- CELEX
- 62019CJ0783
- Rechtskraft
- Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar
Schlagwörter des Gerichts
Vorlage zur Vorabentscheidung – Landwirtschaft – Schutz von Ursprungsbezeichnungen und geografischen Angaben – Einheitlicher und abschließender Charakter – Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 – Art. 103 Abs. 2 Buchst. a Ziff. ii – Art. 103 Abs. 2 Buchst. b – Anspielung – Geschützte Ursprungsbezeichnung (g.U.) ,Champagne‘ – Dienstleistungen – Vergleichbarkeit der Erzeugnisse – Verwendung des Handelsnamens ‚Champanillo‘.
Legt aus
Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.
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