Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil
C-78/22ALD Automotive s.r.o. v DY
- Entschieden
- 2023-05-04
- ECLI
- ECLI:EU:C:2023:379
- CELEX
- 62022CJ0078
- Rechtskraft
- Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar
Schlagwörter des Gerichts
Vorlage zur Vorabentscheidung – Richtlinie 2011/7/EU – Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr – Art. 6 – Pauschaler Mindestbetrag von 40 Euro als Entschädigung für die dem Gläubiger entstandenen Beitreibungskosten – Zahlungsverzug bei Dauerschuldverhältnissen – Für jeden Zahlungsverzug geschuldete pauschale Entschädigung – Pflicht, dem Unionsrecht volle Wirksamkeit zu verschaffen – Pflicht zur unionsrechtskonformen Auslegung – Allgemeine Grundsätze des nationalen Privatrechts.
Legt aus
Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.
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