Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil
C-778/18Association française des usagers de banques v Ministre de l'Économie et des Finances
- Entschieden
- 2020-10-15
- ECLI
- ECLI:EU:C:2020:831
- CELEX
- 62018CJ0778
- Rechtskraft
- Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar
Schlagwörter des Gerichts
Vorlage zur Vorabentscheidung – Verbraucherschutz – Zahlungsdienste im Binnenmarkt – Richtlinie 2007/64/EG – Art. 45 – Richtlinie (EU) 2015/2366 – Art. 55 – Kündigung eines Rahmenvertrags – Richtlinie 2014/17/EU – Wohnimmobilienkreditverträge für Verbraucher – Art. 12 Abs. 1, Abs. 2 Buchst. a und Abs. 3 – Kopplungsgeschäfte – Bündelungsgeschäfte – Richtlinie 2014/92/EU – Zahlungskonten – Art. 9 bis 14 – Kontowechsel – Pflicht, als Gegenleistung für einen individuellen Vorteil seine Einkünfte für einen im Kreditvertrag festgelegten Zeitraum per Dauerauftrag auf ein Zahlungskonto beim Kreditgeber fließen zu lassen – Dauer der Pflicht – Verlust des individuellen Vorteils bei vorzeitiger Auflösung des Kontos.
Legt aus
- PSD2 — Richtlinie (EU) 2015/236632015L2366
Artikel in der Entscheidung
Die Vorschriften nennt das Gericht in seiner eigenen Schlagwortzeile. Der Artikeltext hier, die Entscheidung an der Quelle.
Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.
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