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Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil

C-778/18Association française des usagers de banques v Ministre de l'Économie et des Finances

Entschieden
2020-10-15
ECLI
ECLI:EU:C:2020:831
CELEX
62018CJ0778
Rechtskraft
Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar

Schlagwörter des Gerichts

Vorlage zur Vorabentscheidung – Verbraucherschutz – Zahlungsdienste im Binnenmarkt – Richtlinie 2007/64/EG – Art. 45 – Richtlinie (EU) 2015/2366 – Art. 55 – Kündigung eines Rahmenvertrags – Richtlinie 2014/17/EU – Wohnimmobilienkreditverträge für Verbraucher – Art. 12 Abs. 1, Abs. 2 Buchst. a und Abs. 3 – Kopplungsgeschäfte – Bündelungsgeschäfte – Richtlinie 2014/92/EU – Zahlungskonten – Art. 9 bis 14 – Kontowechsel – Pflicht, als Gegenleistung für einen individuellen Vorteil seine Einkünfte für einen im Kreditvertrag festgelegten Zeitraum per Dauerauftrag auf ein Zahlungskonto beim Kreditgeber fließen zu lassen – Dauer der Pflicht – Verlust des individuellen Vorteils bei vorzeitiger Auflösung des Kontos.

Legt aus

Artikel in der Entscheidung

Die Vorschriften nennt das Gericht in seiner eigenen Schlagwortzeile. Der Artikeltext hier, die Entscheidung an der Quelle.

Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.

Die Zeile gibt wieder, was die Quelle schreibt. Sie ist keine Zusammenfassung, keine Schlussfolgerung zu einem Einzelfall und keine Rechtsberatung.

Überprüfbare Vertrauenssignale

  • Sechs feste Blöcke, eine Quelle je Zeile
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