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Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil

C-777/18WO v Vas Megyei Kormányhivatal

Entschieden
2020-09-23
ECLI
ECLI:EU:C:2020:745
CELEX
62018CJ0777
Rechtskraft
Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar

Schlagwörter des Gerichts

Vorlage zur Vorabentscheidung – Soziale Sicherheit – Krankenversicherung – Verordnung (EG) Nr. 883/2004 – Art. 20 – Geplante Behandlungen – Vorabgenehmigung – Zwingende Erteilung – Voraussetzungen – Hindernis für den Versicherten, eine Vorabgenehmigung zu beantragen – Verordnung (EG) Nr. 987/2009 – Art. 26 – Übernahme der Kosten einer vom Versicherten in Anspruch genommenen geplanten Behandlung – Erstattungsmodalitäten – Richtlinie 2011/24/EU – Grenzüberschreitende Gesundheitsversorgung – Art. 8 Abs. 1 – Gesundheitsversorgung, die einer Vorabgenehmigung unterliegen kann – Grundsatz der Verhältnismäßigkeit – Art. 9 Abs. 3 – Bearbeitung von Anträgen auf eine Leistung der grenzüberschreitenden Gesundheitsversorgung – Zu berücksichtigende Umstände – Angemessene Frist – Freier Dienstleistungsverkehr – Art. 56 AEUV.

Legt aus

    Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.

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