Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil
C-777/18WO v Vas Megyei Kormányhivatal
- Entschieden
- 2020-09-23
- ECLI
- ECLI:EU:C:2020:745
- CELEX
- 62018CJ0777
- Rechtskraft
- Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar
Schlagwörter des Gerichts
Vorlage zur Vorabentscheidung – Soziale Sicherheit – Krankenversicherung – Verordnung (EG) Nr. 883/2004 – Art. 20 – Geplante Behandlungen – Vorabgenehmigung – Zwingende Erteilung – Voraussetzungen – Hindernis für den Versicherten, eine Vorabgenehmigung zu beantragen – Verordnung (EG) Nr. 987/2009 – Art. 26 – Übernahme der Kosten einer vom Versicherten in Anspruch genommenen geplanten Behandlung – Erstattungsmodalitäten – Richtlinie 2011/24/EU – Grenzüberschreitende Gesundheitsversorgung – Art. 8 Abs. 1 – Gesundheitsversorgung, die einer Vorabgenehmigung unterliegen kann – Grundsatz der Verhältnismäßigkeit – Art. 9 Abs. 3 – Bearbeitung von Anträgen auf eine Leistung der grenzüberschreitenden Gesundheitsversorgung – Zu berücksichtigende Umstände – Angemessene Frist – Freier Dienstleistungsverkehr – Art. 56 AEUV.
Legt aus
Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.
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