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Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil

C-775/195th AVENUE Products Trading GmbH v Hauptzollamt Singen

Entschieden
2020-11-19
ECLI
ECLI:EU:C:2020:948
CELEX
62019CJ0775
Rechtskraft
Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar

Schlagwörter des Gerichts

Vorlage zur Vorabentscheidung – Zollunion – Verordnung (EWG) Nr. 2913/92 – Gemeinschaftszollkodex – Art. 29 Abs. 1 und Abs. 3 Buchst. a – Art. 32 Abs. 1 Buchst. c und Abs. 5 Buchst. b – Verordnung (EWG) Nr. 2454/93 – Art. 157 Abs. 2 – Ermittlung des Zollwerts – Transaktionswert der eingeführten Waren – Begriff ,Bedingung des Kaufgeschäfts‘ – Zahlung als Gegenleistung für die Einräumung eines Alleinvertriebsrechts.

Legt aus

    Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.

    Die Zeile gibt wieder, was die Quelle schreibt. Sie ist keine Zusammenfassung, keine Schlussfolgerung zu einem Einzelfall und keine Rechtsberatung.

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