Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil
C-772/21UAB 'Brink's Lithuania' v Lietuvos bankas
- Entschieden
- 2023-04-20
- ECLI
- ECLI:EU:C:2023:305
- CELEX
- 62021CJ0772
- Rechtskraft
- Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar
Schlagwörter des Gerichts
Vorlage zur Vorabentscheidung – Schutz des Euro vor Tätigkeiten der Geldfälschung – Verordnung (EG) Nr. 1338/2001 – Art. 6 Abs. 1 – Mit der Bearbeitung und Ausgabe von Banknoten an die Öffentlichkeit betraute Zahlungsdienstleister – Beschluss EZB/2010/14 – Art. 6 Abs. 2 – Erkennung nicht umlauffähiger Euro-Banknoten – Automatisierte Prüfung von Banknoten – Mindeststandards, die auf der Website der Europäischen Zentralbank (EZB) in ihrer jeweils gültigen Fassung veröffentlicht werden – Persönlicher Geltungsbereich – Umfang der Pflichten von Bargeldakteuren – Verbindlichkeit – Grundsatz der Rechtssicherheit.
Legt aus
Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.
Die Zeile gibt wieder, was die Quelle schreibt. Sie ist keine Zusammenfassung, keine Schlussfolgerung zu einem Einzelfall und keine Rechtsberatung.
Überprüfbare Vertrauenssignale
- Sechs feste Blöcke, eine Quelle je Zeile
- Kein Satz von einem Sprachmodell geschrieben
- Version und Lesedatum an jeder Antwort
- Keine Kundendaten, keine Dokumente, keine Beratung
- Modellkarte und Prüfung nach der KI-Verordnung veröffentlicht