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Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil

C-772/18A v B

Entschieden
2020-04-30
ECLI
ECLI:EU:C:2020:341
CELEX
62018CJ0772
Rechtskraft
Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar

Schlagwörter des Gerichts

Vorlage zur Vorabentscheidung – Marken – Richtlinie 2008/95/EG – Art. 5 Abs. 1 – Art. 5 Abs. 3 Buchst. b und c – Markenrechtsverletzung – Begriff ,im geschäftlichen Verkehr‘ – In den freien Verkehr überführte Waren – Einfuhr – Lagerung – Besitz von Waren, um sie in Verkehr zu bringen – Ausfuhr.

Legt aus

    Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.

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